Profis mit Erfahrung
KMU.DIGITAL
Im Rahmen von KMU.DIGITAL werden Digitalisierungsprojekte, wie die Erstellung von Onlineshops und Websites kräftig gefördert.
Im Rahmen von KMU.DIGITAL werden Digitalisierungsprojekte, wie die Erstellung von Onlineshops und Websites kräftig gefördert.
Gong, Ring frei zur vierten Runde. Und zwar die vierte Runde der Digitalisierungsoffensive KMU.DIGITAL, die im Mai 2024 begonnen hat. Diese Initiative des österreichischen Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Österreich dabei, Digitalisierungsprojekte zu konzipieren, umzusetzen und zu bewerben.
Wofür können Sie Förderungen im Rahmen von KMU.DIGITAL erhalten?
Förderung bis zu 3.000 Euro: Die Gesamtförderung für eine Kombination mehrerer Beratungs-Tools beträgt maximal 3.000 Euro pro Unternehmen.
Wenn Sie einen Onlineshop neu produzieren möchten, dann können Sie dafür eine beachtliche Fördersumme erhalten. Die finanzielle Unterstützung betrifft aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (materiell und immateriell) sowie im Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Investitionsprojekt stehen. Womit die Neuerrichtung von Onlineshop oder Website ins Spiel kommt, wenn sich dabei wesentliche Verbesserungen in der Digitalisierung von Geschäftsabläufen ergeben.
Der Zuschuss für Umsetzungsarbeiten beträgt max. 30 % der förderbaren Kosten, der Mindestaufwand muss bei € 2.000,- liegen (was im Fall neuer Onlineshops sowieso zutreffend ist), und der Maximalaufwand € 30.000,-.
Die Richtlinie für eine KMU Digitalisierungsförderung „KMU.DIGITAL“ – Modul Umsetzung können Sie als umfangreiche PDF-Datei herunterladen. Oder Sie suchen die zusammenfassenden FAQ zum Thema auf.
Den Antrag auf Förderung stellen Sie online beim aws, dem austria wirtschaftsservice.
Vor dem Datum des Einbringens des Antrages dürfen keine Kosten bzw. Leistungen angefallen sein. Das Datum der Lieferung/Leistung, der Zeitraum der Leistungserbringung, das Datum der Rechnung und der (An-)Zahlung müssen nach Einbringung des Förderungsantrages liegen.
Sie benötigen zu Ihrem Antrag zur Förderung von Umsetzungsarbeiten (Website, Onlineshop, App-Entwicklung, u.ä.) auch eine – ebenfalls geförderte (s.o.) – Beratung (Website-Analyse, Strategie-, Digitalisierungsberatung) durch eine/n zertifizierte/n Berater/in. Dafür empfehlen wir Heidi Magyar-Koch.